Die Ausbildungsbausteine
Die Ausbildung gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Theoretische Ausbildung
- Praktische Tätigkeit
- Praktische Ausbildung unter Supervision
- Selbsterfahrung
- Abschlussprüfung
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst 600 Stunden. Sie findet überwiegend in Form von Wochenendseminaren statt. Darin werden Grundkenntnisse der psychotherapeutischen Tätigkeit und Methoden der Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen vermittelt. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt praxisnah und zugleich orientiert am aktuellen Forschungsstand. Die psychotherapeutischen Methoden und Techniken werden intensiv, z. B. in Kleingruppen und in Form von Rollenspielen eingeübt. Das Curriculum erstreckt sich über drei Jahre und wird nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) durchgeführt. Die Theorieseminare des ersten, zweiten und dritten Lehrjahres können Sie dem Standardlehrplan entnehmen.
Praktische Tätigkeit
Die praktische Tätigkeit umfasst mindestens 1800 Stunden und dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Die praktische Tätigkeit ist in Abschnitten von mindestens jeweils drei Monaten abzuleisten und gliedert sich in zwei Abschnitte:
- Mindestens 1200 Stunden in einer Kinder- und Jugend-
psychiatrischen klinischen Einrichtung - Mindestens 600 Stunden an einer von einem Sozialversich-
erungsträger anerkannten Einrichtung oder Praxis, die der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen dient
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung dient dem Erwerb von praktischen Kompetenzen in der verhaltenstherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Es sind mindestens 600 Behandlungs-
stunden unter Supervision (mit mindestens 100 Gruppensuper-
visionsstunden sowie 50 Einzelsupervisionsstunden) abzuleisten. Die ambulanten verhaltenstherapeutischen Behandlungen werden in unserer Institutsambulanz durchgeführt.
Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung dient der Reflexion und Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das verhaltenstherapeutische Erleben und Handeln, unter Berücksichtigung biographischer Aspekte, wie zum Beispiel spezifische eigene Erfahrungen in Kindheit und Jugend. Sie umfasst 120 Stunden.
Prüfung
Voraussetzung für den Fachkundenachweis ist die Absolvierung der staatlichen Prüfung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Psychotherapeutengesetzes. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.