Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für den Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind im Psycho-
therapeutengesetz verankert.
In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) hat das Bundes-
ministerium für Gesundheit auf der Grundlage des Psycho-
therapeutengesetzes die einzelnen Ausbildungsbestandteile spezifiziert.
Die Zusatzqualifikation „Gruppenpsychotherapie“ sowie die Zusatzqualifikation „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ für Psychologische Psychotherapeuten ist in der Psychotherapie-Vereinbarung des gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt.